Je nach Gefährdung der tragenden Holzbauteile werden an die Holzschutzmittel unterschiedliche Anforderungen gestellt:
Gefährdungsklasse O
Innen verbautes Holz, welches ständig trocken ist, wird keiner Gefährdung ausgesetzt.
Eine Imprägnierung mit einem Holzschutzmittel ist nicht erforderlich.
Gefährdungsklasse 1
Unter bestimmten Bedingungen kann innen verbautes Holz einer Gefährdung durch Insekten ausgesetzt sein. Hier ist die Behandlung mit einem Holzschutzmittel mit Prüfprädikat Iv erforderlich.
Gefährdungsklasse 2
Wird Holz weder dem Erdkontakt noch einer direkten Bewitterung oder Auswaschung ausgesetzt (eine vorübergehende Befeuchtung ist möglich), ist eine Behandlung mit einem Holzschutzmittel mit dem Prüfprädikaten P und Iv erforderlich.
Gefährdungsklasse 3
Holz ohne Erdkontakt, welches aber der Witterung oder Kondensation ausgesetzt ist, muß mit einem Holzschutzmittel, welches die Prüfprädikate P, Iv und W aufweisen, behandelt werden.
Gefährdungsklasse 4
Ist Holz so verbaut, daß es im dauernden Erdkontakt steht oder ständiger starker Befeuchtung ausgesetzt ist, muß eine Imprägnierung mit einem Holzschutzmittel, welches die Prüfprädikate P, Iv, W und E aufweist, durchgeführt werden.
Bei Hölzern im Bereich der Gefährdungsklasse 4 ist ein ausreichender Schutz nur durch Imprägnierung im Kesseldruckverfahren möglich.
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